Amtsgericht Coburg

Technische Ausstattung vorhanden?

Technische Qualität:

Keine Qualitätsbewertungen

Antrag auf Videoverhandlung stattgegeben?

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Sie können Ihre Erkenntnisse zu diesem Gericht gerne mitteilen. Die Angabe, ob die technische Ausstattung für eine Videoverhandlung an diesem Gericht vorhanden ist, und textbasierte Informationen können jedoch nur durch verifizierte Nutzer:innen abgegeben werden. Ohne einen Account können Sie mitteilen, ob Ihnen eine Videoverhandlung gestattet wurde und - optional - wie Sie die technische Qualität der durchgeführten Videoverhandlung beurteilen. Wenn Sie keine Aussage zur technischen Qualität treffen möchten, wählen Sie die Sternesymbole nicht an. Sofern eine beantragte Videoverhandlung abgelehnt wurde, können Sie die Gründe in einer Folgeabfrage angeben.

Informationen verifizierter Nutzer:

Online Service möglich Kameraperspektiven Konferenzsoftware Freitext
Eine Saalkamera, Eine Kamera pro Person Sonstiges (Im Freitext erwähnen) In Coburg ist eine ablehnende Praxis gegenüber § 128a ZPO feststellbar; bislang ist nach hiesiger Kenntnis kein einziger Antrag bewilligt worden. Der daraus resultierende unverhältnismäßige Reise- und Terminaufwand führt dazu, dass Aktivklagen gegen die HUK dort weitgehend unterbleiben. Technische Voraussetzungen scheinen gegeben; zur verwendeten Konferenzsoftware liegen mangels positiver § 128a-Beschlüsse keine verlässlichen Informationen vor. Dies wirft die Frage auf: „Ziel erreicht?
Sonstiges (Im Freitext erwähnen) Sonstiges (Im Freitext erwähnen) Augenscheinlich ist vor Ort eine Videokonferenzanlage vorhanden. Zugleich liegt uns eine Verfügung des AG Coburg vor, wonach das Gericht nicht über eine entsprechende Anlage verfüge und der behördenübergreifende Zugriff auf den Kalender zur Terminierung der Anlage des LG Coburg nach Mitteilung der Verwaltung derzeit nicht möglich sei. Diese Feststellungen decken sich nicht mit den wiederholt veröffentlichten Aussagen des Bayerischen Justizministeriums (u. a. 18.06.2024; 10.07.2025), wonach seit Juli 2021 alle 99 ordentlichen Gerichte in Bayern Zugang zu mindestens einer Videokonferenzanlage haben (https://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2024/82.php)