Auf Videoverhandlung.de können Sie sich informieren, an welchen Gerichten in Deutschland die technischen Voraussetzungen für eine Videoverhandlung vorliegen, wie Teilnehmer:innen die technische Qualität beurteilen, in wie vielen der erfassten Fälle Onlineverhandlungen gestattet oder abgelehnt wurden und aus welchen Gründen.

Sofern Ihnen Erkenntnisse hierzu vorliegen, können Sie diese bei dem jeweiligen Gericht eintragen. Ihre Angaben werden nach internen Vorgaben vor der Veröffentlichung überprüft, sofern Sie als Person nicht vorab durch uns verifiziert wurden.

Weitere Informationen finden Sie in unserem FAQ.

Gerichte

Gericht Technische Ausstattung vorhanden? Technische Qualität Antrag auf Videoverhandlung stattgegeben? Ablehnungsgründe
Amtsgericht Dorsten

Keine Qualitätsbewertungen

.
.
.
0
0
Amtsgericht Dortmund
.
.
.
.
7
1
1 Grund | Mehr
Amtsgericht Dresden

Keine Qualitätsbewertungen

.
.
.
0
0
Amtsgericht Duderstadt

Keine Qualitätsbewertungen

.
.
.
0
0
Amtsgericht Duisburg

Keine Qualitätsbewertungen

.
.
.
1
2
2 Gründe | Mehr
Amtsgericht Duisburg - Hamborn

Keine Qualitätsbewertungen

.
.
.
0
1
1 Grund | Mehr
Amtsgericht Duisburg-Ruhrort

Keine Qualitätsbewertungen

.
.
.
0
0
Amtsgericht Dülmen

Keine Qualitätsbewertungen

.
.
.
0
0
Amtsgericht Düren

Keine Qualitätsbewertungen

.
.
.
0
1
1 Grund | Mehr
Amtsgericht Düsseldorf
.
.
.
.
3
3
3 Gründe | Mehr
Amtsgericht Ebersberg

Keine Qualitätsbewertungen

.
.
.
0
0
Amtsgericht Eberswalde

Keine Qualitätsbewertungen

.
.
.
0
0
Amtsgericht Eckernförde

Keine Qualitätsbewertungen

.
.
.
0
0
Amtsgericht Eggenfelden

Keine Qualitätsbewertungen

.
.
.
0
0
Amtsgericht Ehingen (Donau)

Keine Qualitätsbewertungen

.
.
.
0
1
1 Grund | Mehr
Amtsgericht Eilenburg

Keine Qualitätsbewertungen

.
.
.
0
2
2 Gründe | Mehr
Amtsgericht Einbeck

Keine Qualitätsbewertungen

.
.
.
0
0
Amtsgericht Eisenach

Keine Qualitätsbewertungen

.
.
.
0
2
2 Gründe | Mehr
Amtsgericht Eisenhüttenstadt

Keine Qualitätsbewertungen

.
.
.
0
0
Amtsgericht Eisleben

Keine Qualitätsbewertungen

.
.
.
0
0